KTSG
Startseite Wir über uns Dienstleistungen News und Tipps informationen Kontakt Anfahrt

Verpflichtung des Arbeitgebers zur Sofortmeldung bei schwarzarbeitanfälligen Unternehmen

Achtung: Nach Auffassung der Sozialversicherungsträger genügt eine Meldung am nächsten Werktag der gesetzlichen Anforderung nicht mehr. Ein Gesetzesverstoß wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Der Arbeitgeber muss die Sofortmeldung über die Ausfüllhilfe „sv-net“ abgeben.
Die Ausfüllhilfe kann Tag und Nacht kostenlos genutzt werden und ist im Internet unter www.itsg.de abrufbar.
Bei der Meldeart der Sofortmeldung ist der Name, Vorname, Versicherungsnummer (oder ansonsten Tag und Ort der Geburt), Betriebsnummer des Arbeitgebers und der Tag der Beschäftigungsaufnahme einzugeben.


© 2010 KTSG Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH  Impressum  RSS  webdesign