Erste Entscheidung zum Abzug von privaten Steuerberatungskosten:
Versagung des Abzugs privater Steuerberatungskosten ab 2006 nicht verfassungswidrig
Die Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten (Steuerberatungskosten, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind) als Sonderausgaben ist durch das genannte Gesetz mit Wirkung ab dem VZ 2006 aufgehoben worden. Sie sind seitdem als Kosten der privaten Lebensführung (§ 12 Nr. 1 EStG) vom Abzug ausgeschlossen. Das Niedersächsische Finanzgericht hält dieses Abzugsverbot für verfassungsgemäß; es verstoße u.a. nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) oder die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Das Gericht lehnt auch die Berücksichtigung aufgrund einer wirtschaftlichen Zugehörigkeit zum Veranlagungszeitraum 2005 (für den die Erklärung erstellt wurde) ab.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache wurde die Revision nach
§ 115 Abs. 2 S. 1 FGO zugelassen. Eine etwaige Einlegung ist uns noch nicht bekannt. |