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Einführung eines optionalen Lohnsteuerabzugs bei Arbeitnehmer-Ehegatten

Danach können Arbeitnehmer-Ehegatten anstelle der Steuerklassenkombinationsmöglichkeit III/V künftig die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen.

Das Anteilsverfahren, das eine nach dem Verhältnis der jeweiligen Arbeitslohnbezüge der Ehegatten aufzuteilende Gesamtsteuerlast im Lohnsteuerabzugsverfahren vorsah, konnte im Gesetzgebungsverfahren zum JStG 2008 aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Mehrheit finden.
Mit der Einführung eines überarbeiteten, modifizierten Aufteilungsverfahrens trägt der Gesetzgeber den bisherigen Einwendungen Rechnung, indem als Aufteilungsmaßstab nicht mehr die Lohnbezüge, sondern der Faktor festgelegt ist, der sich aus dem Verhältnis der Einzellohnsteuer des Ehegatten zur Gesamtlohnsteuer beider Ehegatten ergibt (§ 39f EStG).

Das neue Lohnsteuerabzugsverfahren für Doppelverdiener-Ehegatten ist als zusätzliche Alternative zur Steuerklassenkombination III/V vorgesehen, die Ehegatten abwählen können, wenn beide (teilweise) zeitgleich Arbeitslohn beziehen und die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllen.
Die bisherigen Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V bleiben bestehen. Der Aufteilungsmaßstab (Faktor) sowie die antragsabhängige Anwendung haben der zulässigen neuen Berechnungsmethode die Bezeichnung "optionales
Faktorverfahren " eingebracht.


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