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Dienstleistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung

Mit § 3 Nr. 34 EStG wird ein neuer Freibetrag für vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Gesundheitsförderung eingeführt. Die Steuerbefreiung wird auf einen jährlichen Höchstbetrag von 500 € je Arbeitnehmer beschränkt.


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