Dienstleistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung
Mit § 3 Nr. 34 EStG wird ein neuer Freibetrag für vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Gesundheitsförderung eingeführt. Die Steuerbefreiung wird auf einen jährlichen Höchstbetrag von 500 € je Arbeitnehmer beschränkt. |