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Befristete Erhöhung der Größenmerkmale für Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen

Danach darf das Betriebsvermögen für bilanzierende Unternehmen maximal 335.000 € (bisher 235.000 €), der Wirtschaftswert oder Ersatzwirtschaftswert bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 175.000 € (bisher 125.000 €) und der Gewinn für Betriebe, die ihren Gewinn im Wege der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, 200.000 € (statt 100.000 €) nicht überschreiten.

Die Erhöhung der Größenmerkmale des § 7g EStG ist auf die Jahre 2009 und 2010 beschränkt.


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