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Anhebung der Grenzen für die monatliche/vierteljährliche Abgabe von Steueranmeldungen

So sind monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen erst bei mehr als 4.000 € jährlicher Lohnsteuer (bisher 3.000 €) abzugeben, vierteljährliche Anmeldungen erst ab 1.000 € (bisher 800 €).

Auch bei der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen haben sich die Grenzen erhöht.
Die Grenze für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen wird von 6.136 € auf 7.500 € und für die vierteljährliche Abgabe von 512 € auf 1.000 € angehoben.


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